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 Newsletter vom 18. Sept. 2011 (gegen-Hartz.de)

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BeitragThema: Newsletter vom 18. Sept. 2011 (gegen-Hartz.de)   Newsletter vom 18. Sept. 2011 (gegen-Hartz.de) EmptySa 17 Sep 2011, 20:40

Hier der aktuelle Newsletter von: gegen-Hartz.de


1. Hartz IV Bescheid als Erpressung

Nach Informationen des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) droht das Jobcenter des Landkreises Dahme-Spreewald per Hartz IV Bescheid den Betroffenen. In dem vorliegenden ALG II-Leistungsbescheid wird einer Familie vorsorglich schon einmal angedroht, dass eine weiterer Bezug der Leistungen der gesamte Familie davon abhänge, ob die Eltern „unbestimmten und vagen Verpflichtungen nachkommen“. Wie diese Verpflichtungen von den Betroffenen zu erfüllen sind, wird in dem Bescheid nicht gesagt. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bescheid-als-erpressung-189891.php



2. 2011 wird das Rekordjahr der Sanktionen
Der Chef der Bundesarbeitsagentur Frank-Jürgen Weise, kündigte in einem Interview mit dem Magazin „Wirtschaftswoche“ einen Rekordstand der Hartz IV Sanktionen für das laufende Jahr 2011 an. Mittlerweile verfügten die Mitarbeiter in den Behörden beim Sanktionieren über eine „gestiegenen Routine“. Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/2011-das-rekordjahr-der-hartz-iv-sanktionen-53213.php





3. Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Hartz IV Neuberechnung
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine komplette Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze. Anlass für diese Forderung ist das neuerliche wissenschaftliche Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung. Das gewerkschaftsnahe Institut hatte nachgewiesen, dass die ALG II Regelleistungen nach jetzigem Stand verfassungswidrig sind und einer erneuten Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht stand halten würden. Daher müsste eine komplette Neukalkulation der Bedarfssätze stattfinden, so Verbandschef Ulrich Schneider... Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verband-fordert-hartz-iv-neuberechnung-42339.php





4. Bei Mietzuzahlung steht ALG II Beziehern Betriebskostenguthaben zu
Wer als Bezieher von Hartz IV Leistungen eine Rückerstattung der Betriebskosten erhält, darf das zugeflossene Geld behalten, ohne dass die Mietkostenzuzahlung durch das Jobcenter gekürzt wird. Das gilt dann, wenn die Miete aufgrund des regionalen Mietspiegels nicht voll sondern nur anteilig vom Leistungsträger bezahlt wird. Das entschied das Sozialgericht in Kiel im Urteil mit den Aktenzeichen: S 38 AS 588/10 ER. Lesen Sie das Urteil:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-beziehern-steht-betriebskostenguthaben-zu-98982.html





5. Bewilligung Übernahme einer Mietkaution auch ohne Zustimmung, wenn das Jobcenter die Antragsbewilligung zeitlich verzögert
Laut eines aktuellen Hartz IV Urteils des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: L 19 AS 796/11 B) ist eine vorige Zusicherung der Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter nicht zwingend notwendig, wenn eine mögliche Entscheidung darüber nicht fristgerecht und widrig durch die Behörde verzögert wurde. Ansonsten gilt der Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für eine Mietkaution nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur dann, wenn „der Grundsicherungsträger vor der Entstehung der Mietkautionsforderung eine Zusicherung über die Übernahme dieser Kosten erteilt hat“ (siehe dazu auch die Urteile des Bundessozialgerichtes AZ: B 14 AS 7/09 R, Rn 12f und AZ: B 7b AS 10/06 R, Rn 7). Eine Mietkaution wird grundsätzlich nur als Darlehen gewährt. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietkaution-auch-ohne-zustimmung-288181.html





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