Thema: Newsletter vom 08. Okt. 2011 (gegen-Hartz.de) Sa 08 Okt 2011, 01:23
wie jedes Wochenende hier der neue Newsletter von: gegen-Hartz.de
Bitte Beachten: Fragen zu Hartz IV oder anderen Sozialleistungen könnt ihr im Forum http://hartz.info stellen. Email-Anfragen können aus Gründen der Kapazitäten und aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes können leider nicht beantwortet werden.
1. Hartz IV Bildungspaket besteht Praxistest nicht Die Thüringer Sozialverbände kritisieren das von der Bundesregierung eingeführte Bildungspaket für Kinder aus Hartz IV Familien und Geringverdienern. In der Praxis sei die Beantragung zu bürokratisch und umständlich. Das Ergebnis im Vergleich zum Aufwand ist viel zu gering, denn die finanziellen Hilfen sind in der Regel viel zu gering. Weiter lesen:
2. Hartz IV Antragstellung ohne Personalausweis Für die Beantragung der Hartz IV Leistungen wird in den Ämtern ein gültiger Personalausweis zur Feststellung der Identität verlangt. Viele vormals oder immer noch wohnungslose Menschen haben allerdings oft keinen Personalausweis. Hier stellt sich nun die Frage, wie Betroffene dennoch einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen können. Weiter lesen:
3. Universität überprüft im Auftrag der Bundesregierung die Hartz IV-Regelsätze und berechnet diese neu Die Ruhr Universität in Bochum hat nach eigenen Angaben einen Auftrag von der Bundesregierung erhalten, um die Hartz IV Regelleistungen methodisch neu zu berechnen. Weiter lesen:
4. Hartz IV: Rechnen Jobcenter das Kindergeld zu Unrecht bei Eltern an? Es ist bei den Jobcentern übliche Praxis, dass Kindergeld, welches das Kind nicht zur Deckung seines eigenen Bedarfes benötigt, bei den Eltern als Einkommen angerechnet wird. Doch ist das überhaupt zulässig? Weiter lesen:
5. Voller Hartz IV-Satz beim Zusammenleben mit Asylbewerbern Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem neuerlichen Urteil die Rechte von Hartz IV Beziehern gestärkt. In dem verhandelten Fall ging es um die Arbeitslosengeld II Regelleistungen beim Zusammenleben mit einem Partner, der einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt hat. Die obersten Richter urteilten, dass Bezieher von Hartz IV Leistungen einen vollen Anspruch der Regelleistungen haben, wenn der Partner lediglich über Einkünfte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Weiter lesen: