Thema: Newsletter vom 04. Dez. 2011 (gegen-hartz.de) So 04 Dez 2011, 04:37
Liebe Leser/innen,
wie immer zum Wochenende ein Newsletter der gegen-hartz.de Redaktion.
1. Massiver Missbrauch von Ein-Euro-Jobs Seit Einführung der sogenannten Ein-Euro-Jobs im Zuge der Arbeitsmarktreform Hartz IV kritisieren Erwerbslosen-Initiativen und Gewerkschaften die Vergabe der Arbeitsgelegenheiten (AGH) an Arbeitslosengeld II Bezieher. Denn der vielfach geäußerte Kritikpunkt, die Ein-Euro-Jobs ersetzen reguläre Arbeitsplätze ist nun nach beinahe sieben Jahren auch im Bundesarbeitsministerium angekommen. Was vielfach Betroffene täglich erleben, zeigt ein interner Prüfbericht des Arbeitsministeriums. Denn oftmals verdrängen Ein-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Weiterlesen:
2. Auzahlung der neuen Hartz IV Regelleistungen ohne Probleme? Laut einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Hartz IV Regelleistungen ohne Probleme pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden. Bei dem Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung findet keine automatische Umstellung statt. Hier kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen... Weiterlesen:
3. Hartz IV Bezieher profitieren kaum durch neue 450 Euro Minijob- Verdienstgrenze
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit können Bezieher von Hartz IV Leistungen zukünftig 10 Euro mehr von Zusatzverdiensten behalten. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung plant die 400 Euro Mini-Job-Grenze auf 450 Euro anzuheben. Doch wer genauer hinschaut, wird bemerken, dass die Erhöhung der Verdienstgrenze für die meisten kaum Vorteile und für einige sogar Nachteile bringt. Weiterlesen:
4. Bei pauschalen Untermieten dürfen die Kosten für Strom nicht aus den Hartz IV Regelsätzen herausgerechnet werden Stromkosten dürfen aus Hartz-IV-Satz nicht herausgerechnet werden, auch wenn bei einer Untermiete die Kosten für Strom mit inbegriffen sind. Das Bundessozialgericht stärkte damit die Rechte von Hartz-IV-Empfängern und schloss sich der Vorinstanz des Landessozialgericht in Hamburg vollumfänglich an. Weiterlesen:
5. Aus unserem Forum: Ratgeber Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB
Wann kann eine Behörde tatsächlich behaupten, dass eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB vorliegt? Diese und weitere Fragen beantwortet der Ratgeber in unserem Hartz IV Forum