1. Hartz IV: Ohne Lohn bei Amazon?
Die Arbeitsagentur im Kreis Unna vermitteln derzeit Hartz IV und Arbeitslosengeld I Bezieher an den Internetgiganten Amazon. Nach Auskunft der Arge sucht das Unternehmen „saisonbedingt“ hunderte, wenn nicht tausende Aushilfskräfte für die Auslieferung der Waren in der Vorweihnachtszeit. Daher finden derzeit sogenannte „Informationsveranstaltungen für Versandmitarbeiter“ mit je 80 bis 90 Teilnehmern pro Veranstaltung direkt bei "Amazon Werne" statt. Nach Informationen eines Betroffenen müssen die Vermittelten zunächst ein nicht-vergütetes Praktikum absolvieren und damit auf eine normale Bezahlung verzichten.
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-lohn-bei-amazon-1618811.php 2. Neuster Vorschlag aus dem Hause der Bundesarbeitsagentur: Hartz IV Bezieher sollen Schulden machen?
Wie die Südwest Presse berichtet, schiebt der Vize-Chef der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt die Schuld an fehlenden bzw. unzureichenden Eingliederungsinstrumenten für Arbeitslose auf die Bundesländer. Doch damit nicht genug, er fordert arbeitslose ALG II-Bezieher auf, kein Angebot auszuschlagen, auch nicht um den Preis einer massiven Verschuldung oder fehlender Existenzgrundlage.
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-sollen-schulden-machen-1615161.php 3. Diabetes-Vollkost ist nicht aus den Hartz IV Regelleistungen zahlbar
Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 ersetzen nicht eine ggf erforderliche Begutachtung im Einzelfall ... . ... dass das typische Ernährungsverhalten einkommensschwacher Haushalte nicht den Merkmalen einer Vollkost entspricht ... Hieraus folgt, dass die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS 2003) für Nahrung, Getränke und Genussmittel, die die Datenbasis für die Festsetzung der Regelsätze ab 2007 bilden, die Kosten einer Vollkosternährung nicht darstellen.“ Das urteilte das Landessozialgericht NRW in dem Urteil mit dem Aktenzeichen: LSG NRW, AZ: L 7 B 440/09 AS.
Das gesamte Urteil:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-satz-reicht-nicht-fuer-diabetes-vollkost-326262.html 4. Solidarität mit der Gruppe "Gegenwind" in Glauchau-Zwickau
Immer mehr Erwerbslose denken gar nicht daran, den Gang zum Amt alleine bzw. ohne Zeugen anzutreten. Immer mehr Erwerbslose oder deren Begleitung kennen ihre Rechte und das SGB oft besser als der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter. Das stört – na, freilich – den „betrieblichen Ablauf“ Hartz IV, weshalb die Jobcenter offenbar zum Gegenschlag ausholen und vermehrt gegen sogenannte Beistände per Hausverbot vorgehen. Die KEAs rufen zur praktischen Solidarität mit der Arbeitsloseninitiative 'Gegenwind' in Glauchau-Zwickau auf! Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-solidaritaet-mit-erwerbslosen-initiative-514411.php 5. Arzt muss über Arbeitsfähigkeit entscheiden
War ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit berufsunfähig und will wieder arbeiten, so muss dieser belegen, dass er wieder gesund ist. Das hat das Arbeitsgericht Iserlohn in einem Urteil entschieden (AZ: 4 Ca 1444/10), wie die Deutsche Anwaltsauskunft aktuell hinweist.
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http://www.gegen-hartz.de/urteile/arzt-muss-ueber-arbeitsfaehigkeit-entscheiden-244220.html 6. Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen
Ein einem Rehabilitationsträger von einem anderen Träger zugeleiteter Rehabilitationsantrag darf nicht ein zweites Mal weitergeleitet oder an den erstangegangenen Träger zurückgeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist nicht zu prüfen, ob dem erstangegangenen Träger ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Last fällt. Dies hat das Landessozialgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden.
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http://www.gegen-hartz.de/urteile/erneute-weiterleitung-von-rehabilitationsantraegen-53653.html 7. Hartz IV Bezieher steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu
Im konkreten Fall erkannte das Jobcenter Kiel im Jahr 2009 von der tatsächlichen Miete der Hartz IV Leistungsberechtigten in Höhe von rund 405 Euro nur die sog. Mietobergrenze von 327 Euro (später 362,80) an. Die Differenz zu ihrer tatsächlichen Miete bezahlte die Leistungsberechtigte aus ihrem ALG II Regelsatz von 359 Euro. Im September 2009 erhielt die Leistungsbezieherin von ihrem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr, die mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 297,40 Euro abschloss...
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http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietzuzahlung-und-betriebskostenguthaben-325252.html 8. Oma Hartz IV mit Enkel kein Regelsatz nach SGB XII
Ein beliebter „Fehler“ von am kommunalen Sparen orientierten SGB II-Behörden ist es, i o.g. Konstellation dem Kind nur den Regelsatz nach SGB XII zu gewähren (dass es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt ist i.A. klar).
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oma-hartz-iv-mit-enkel-kein-regelsatz-nach-sgb-xii-62622.php 9. Keine Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln durch das Jobcenter. Im Zweifelsfall muss die Krankenkasse verklagt werden.
Hartz IV Empfänger können keine rezeptfreien Medikamente vom Leistungsträger erstattet bekommen. Stattdessen sollen laut eines aktuell gefällten Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel die gesetzlichen Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Hier muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.
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http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/keine-hartz-iv-erstattung-fuer-privatrezepte-2772734.php Dazu ein ergänzender Kommentar von Rechtsanwalt Meinulf Krön: Es kommt immer auf eine Gesamtbetrachtung an. Wenn also die Zuzahlungen und Praxisgebühren laufend anfallen und dann noch zusätzlich nicht-verschreibungspflichtige Medikamente hinzukommen, die nach entsprechenden ärztlichen Attesten aber medizinisch notwendig zur Behandlung sind, ohne zwingend zum Therapiestandard zu gehören (und daher eine Übernahme durch die Kasse ausscheidet) ist schnell der im Regelbedarf enthaltene Anteil für Kosten der Gesundheitspflege von zur Zeit 14.04 EURO überschritten. Ist die Übernahme von Kosten für Arzneimittel, die von der Kostentragung durch die Krankenkasse gemäß § 34 SGB V ausgeschlossen sind, aufgrund der Höhe und des geringen Anteils für Arznei- und medizinische Hilfsmittel in der Regelleistung nach § 20 SGB II dem Hilfebedürftigen nicht zumutbar, so liegt aber eine atypische Bedarfslage vor, die nicht mehr aus dem Regelbedarf zu bestreiten ist. Das Bundessozialgericht hat bei regelmäßig monatlich anfallenden Kosten von 20,45 EUR die Bagatellgrenze auch als überschritten angesehen, oberhalb derer eine Übernahme nach der Härtefallregelung auch für Gesundheitspflegekosten in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 19.08.2010 – B 14 AS 13/10 R Rn. 20). Also: immer erst einmal eine Gesamtbetrachtung machen lassen und nicht vorschnell die PatientInnen dazu bringen, Anträge einfach zu unterlassen, weil Einzelpositionen isoliert betrachtet jeweils im quasi füllhorngleichen Regelbedarf enthalten sein sollen.
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