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1. Hartz IV Logik: Kinder dürfen weniger duschen als Erwachsene
Die Berechnungsgrundlage für Hartz IV ist in fast allen Teilen absurd. Warum Kinder beispielsweise weniger Regelleistungen erhalten, als Erwachsene, konnte die Bundesregierung bis heute nicht eindeutig erklären. Im Gegenteil, sie behauptet die Leistungen wären nach ihren Berechnungen sogar zu hoch. Wie weit diese Absurdität reicht, wird anhand der altersgestaffelten Berechnung des Warmwasser-Zuschusses offensichtlich. Kinder dürfen nämlich nach der Logik des Gesetzgebers weniger warm duschen, als Erwachsene. Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-weniger-warmwasser-zuschuss-fuer-kinder-1102.php 2. In Ostdeutschland sind die Menschen häufiger von Armut betroffen
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist das Armutsrisiko im Osten Deutschlands deutlich höher, als im Westen. In Ostdeutschland waren 2010 etwa 19 Prozent der Einwohner akut von Armut bedroht, während in den alten Bundesländern zusammengefasst 13,3 Prozent der Menschen armutsgefährdet galten. Dramatisch zeigt sich nach wie vor die Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Hier lag die Armutsquote bei 22,9 Prozent (im Vergleich 2005: 24,1 Prozent), gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 19,8 Prozent. Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hohes-armutsrisiko-im-osten-20110.php 3. Hartz IV Bescheide: Erpressungversuche seitens der Jobcenter anscheinend bundesweit organisiert
In der vergangenen Woche berichteten wir über rechtswidrige Textbausteine , die das Jobcenter des Landkreises Dahme-Spreewald mittels Hartz IV Bescheide an Arbeitslosengeld II Bezieher versendet. Seit dem haben wir zahlreiche Zuschriften aus ganz Deutschland erhalten. Leser berichteten uns, dass die benannte Textpassage auch bei ihnen in den Bescheiden wortwörtlich auftauchen. Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesweit-rechtswidrige-hartz-iv-bescheide-63634.php 4. Rechtswidrige Abmahnung kürzt nicht Hartz IV
Jobcenter dürfen Betroffenen keine Leistungskürzung der Hartz IV Bezüge aussprechen, wenn die Abmahnung des Arbeitgebers unrechtmäßig war. Das Sozialgericht Stuttgart hob in seinem Urteil eine Sanktion von 30 Prozent wieder auf (Aktenzeichen: S 3 AS 5232/08). Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/rechtswidrige-abmahnung-kuerzt-nicht-hartz-iv-52770.html 5. Höhere Richtwerte bei Hartz-IV-Beziehern und Sozialrentnern notwendig
Die Linke Fraktion im Regionalverband Saarbrücken hat sich klar und deutlich gegen jegliche Versuche gewandt, die Wohnkosten von Sozialleistungsbeziehern pauschalieren zu wollen. Solche Pauschalen, so die Mitglieder des Sozialausschusses, Manfred Klasen und Mike Botzet, richteten sich im Ergebnis immer gegen die Betroffenen. Pauschalierungen im Wohnkostenbereich hätten das Ziel, Kosten zu Lasten von Hartz-IV-Beziehern und Sozialrentnern zu sparen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pauschalierung-von-wohnungskosten-37353.php .
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