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 Newsletter vom 02. Jan. 2012 (gegen-hartz.de)

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BeitragThema: Newsletter vom 02. Jan. 2012 (gegen-hartz.de)   Newsletter vom 02. Jan. 2012 (gegen-hartz.de) EmptySo 01 Jan 2012, 21:03

Hier der aktuelle Newsletter von: gegen-hartz.de


Liebe Leser/innen,

wir, das Team von gegen-hartz.de

und die Moderatoren des Hartz IV Forums, wünschen ein frohes neues Jahr! Aufgrund der Feiertage hat sich der Versand etwas verspätet, wir bitten dies zu entschuldigen. Hier nun die aktuellen Themen:


1. Geschönte Arbeitslosenstatistik: Ältere Hartz IV Bezieher werden aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik gerechnet
Mit zahlreichen Tricks wird die Arbeitslosenstatistik geschönt, um vermeintlich gute Ergebnisse der Öffentlichkeit zu präsentieren. Neu ist folgende aufgeflogene Trickserei: Wer über 58 Jahre alt ist und länger als zwölf Monate Hartz IV bezieht, wird nicht mehr in der regulären Arbeitslosenstatistik erfasst. Bereits bei der damaligen sogenannten 58-Regelung wurden Erwerbslose aus den offiziellen Arbeitszahlen gestrichen. Das ergeht aus einer kleiner Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-trick-geschoente-arbeitslosenstatistik-90051.php



2. Callcenter zahlte Mitarbeiterin 21 Cent pro Stunde

Wie in jedem Jahr suchte die gewerkschaftsnahe Bürgerinitiative „Gegen Billiglohn für Gleichbehandlung“ Unternehmen, denen die Statue „Goldene Nase“ verliehen werden muss. Dabei werden Firmen gesucht, die weniger Lohn für gleiche Arbeit zahlen, einen rücksichtslosen Umgang mit ihren Mitarbeitern pflegen, die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, Gesetze oder Tarifverträge missachten und Billiglöhne zahlen. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/callcenter-zahlte-mitarbeiterin-21-cent-pro-stunde-90053.php



3. Hartz IV Klagewelle wird weiter anhalten
Auch im kommenden Jahr wird die Anzahl der Hartz-IV-Klagen an den Sozialgerichten nicht abebben. Die Klagen werden nach Meinung der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, auf Dauer zu einer hohen Belastung an den Gerichten führen. Daher rechne Paulat damit, die zugleich Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist, dass sich die Verfahren auf einem "hohen Niveau bundesweit einpendeln" werden. Vor allem mehr Menschen, die aufstocken müssen, werden den Klageweg bestreiten. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klagewelle-wird-weiter-anhalten-7654515.php



4. Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln!
Ab dem ersten Januar 2012 können jetzt auch alle Sozialleistungen, wie z.B. Kindergeld, Rente oder Hartz IV-Zahlungen, direkt nach der Einzahlung gepfändet werden. Wer davon bedroht ist, sollte möglichst spätestens am 27. Dezember 2011 das Girokonto in ein P-Konto

(Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Damit ist automatisch ein Basisschutz auf mindestens 1.028,89 Euro gesichert. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-girokonto-in-p-konto-umwandeln-5009100.php



5. Jeder vierte Erwerbslose sofort in der Hartz IV Falle
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg rutscht jeder vierte zuvor Erwerbstätige bei beginnender Arbeitslosigkeit in die Hartz IV Falle. Einer der Hauptgründe: Viele Betroffenen waren im Vorfeld nur kurzfristig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Etwa ein Drittel war zudem bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jeder-4-erwerbslose-sofort-in-der-hartz-iv-falle-90040.php



6. Vorsicht Falle für ALG II Bezieher: Kostenerstattung der Einzugsrenovierung durch Mietverzicht

Vielfach ist es üblich, dass der Mieter bei Einzug renovieren muss und der Vermieter, aufgrund der dem Mieter dabei entstehenden Kosten, auf die Kaltmiete mehrerer Wochen oder Monate verzichtet. Das Problem dabei ist, dass hier als Gegenleistung i.d.R. ein Mietverzicht des Vermieters vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung ist für ALG II Empfänger nicht praktikabel, da für den Leistungsträger regelmäßig nur dann eine Pflicht zur Zahlung der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II besteht, wenn tatsächlich auch eine Pflicht des Mieters zur Mietzahlung besteht (so auch die Rechtsprechung des BSG) - und eben diese Mietzahlungspflicht wird hierbei für den angegebenen Zeitraum ausgeschlossen. Weiterlesen:

http://hartz.info/index.php?topic=9724.0



Weitere Urteile, Ratgeber und News: http://www.gegen-hartz.de/


Fragen & Hilfe im Hartz IV Forum: http://hartz.info/


Eure gegen-hartz.de
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