Regionalzug in Brandenburg 29. Juli 2011
Ein Großvater ist mit seinem Enkel unterwegs und in Doberlug-Kirchhain wollten beide aussteigen. So weit so gut ...
der Junge (7 Jahre) stieg zuerst aus - der Großvater (70 Jahre) wollte hinterher, doch die Türen waren schneller - sie schließen sich - der Zug fährt an.
Der Großvater eilte zu dem Schaffner und machte ihn auf die Situation aufmerksam und bat um Hilfe. Doch dieser unternahm nichts.
Er hätte die Bahnpolizei anrufen können damit diese sich um den Jungen kümmern - doch nichts, einfach nichts passierte.
An der nächsten Stadion stieg der ältere Mann aus - wartete auf den nächsten Zug - fuhr dann wieder zurück und nahm seinen Enkel in die Arme.
Die Bahn: der Mitarbeiter sei abgemahnt worden - wir bedauern den Vorfall sehr ...... Zugbegleiter müssen sich schriftlich verpflichten, Minderjährige nicht aus dem Zug zuweisen - von auf dem Bahnsteig stehen lassen stand da nichts drinnen ....
Da stellt sich die Frage:
wieso werden die Mitarbeiter der Bahn nicht richtig angewiesen, dass sich solch Vorfälle (wie in vergangener Zeit öfter passiert) sich nicht wiederholen ?
Und die Zugbegleiter selbst:
was steckt dahinter, dass sie Minderjährige wegen fehlender Fahrkarte oder weil das Geld dafür nicht reicht, an der nächsten Stadion zum aussteigen auffordern bzw. wie im v.g. Fall keine Hilfe holen, einen 7jähriger Junge allein auf dem Bahnsteig stehen lassen?
Ist es Herzlosigkeit eines einzelnen Zugbegleiters oder steckt noch was anderes dahinter ???
Denn eines dürfte wohl klar sein - diese unmenschlichen Vorfällen dürfte sich auch unter dem Personal herum gesprochen haben - zumal es sich hier eindeutig um unterlassene Hilfeleistung handelt, was strafbar ist.
Der Slogan: mit der Bahn fährt man sicher .... liest sich wie eine Ohrfeige ...
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