Thema: Newsletter vom 05. Feb. 2012 (gegen-hartz.de) So 05 Feb 2012, 06:02
Wie immer hier der aktuelle Newsletter von: "gegen-hartz.de"
Liebe Leser/innen,
zum Wochenende die aktuellen Themen der vergangenen Woche:
1. Veranstaltungshinweis: Crash-Kurs Hartz IV: Irren ist amtlich, Beratung kann helfen Im achten Jahr schon bietet das Projekt „Arbeit und Leben“ von DGB und Volkshochschule an sechs Donnerstagen einen fortlaufenden kostenfreien Hartz IV Kurs an. Vermittelt wird die Wichtigste aus Hartz IV und der Grundsicherung im Alter. Informiert wird auch über die Wohnungsrichtlinie der ARGE/Stadt Bochum. Sie ist in wichtigen Teilen rechtswidrig. "Auf Hartz IV bist Du schneller als Du denkst. Das Lebenseinkommen sinkt, im Alter bleibt oft nur die rentenergänzende Grundsicherung." Weiterlesen:
Selbst sarkastische Äußerungen im Internet sind für einige Sachbearbeiter der Hartz IV Behörden Grund genug, schriftliche Stellungnahmen einzufordern. Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat anscheinend nach Meinung einiger Jobcentermitarbeiter nicht das Recht, seine eigene Meinung öffentlich kund zu tun. Weiterlesen:
3. Hartz IV Betroffene bewerten Jobcenter der Städte-Region Aachen mit schlechten Noten Die Initiative „Netzwerk SGB II Aachen“ legte heute den Bericht zur „Unabhängigen „Kundenzufriedenheitsumfrage“ von Hartz IV-Betroffenen bei den zuständigen Behörden in der "StädteRegion Aachen" vor. Damit schuf die Initiative den Gegencheck zur „Evaluation der Kundenzufriedenheit“ des Jobcenters, deren Ergebnis auffallend positiv ausfiel. Demnach seien die „Kunden“ mit dem Service des Jobcenter und der dortigen Praxis bei der Gewährung von Leistungen im Allgemeinen zufrieden. Bei der Auswertung der Gegenumfrage kam die Initiative „Netzwerk SGB II Aachen“ jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis: 55 Prozent der befragten Hartz IV-Empfänger urteilten mit den Schulnoten vier, fünf und sechs. Weiterlesen:
4. Hartz IV Klagen: Oft sind Jobcenter Schuld Rund 70 Prozent aller eingegangen Klagen am Sozialgericht Berlin sind Hartz-IV-Fälle. Viele Klagen wären aufgrund einer verbesserten Kommunikation in den Jobcentern vermeidbar, wie die Präsidentin des Sozialgerichts Sabine Schudoma erklärte. Lesen Sie weiter:
5. Steuererstattungen sind Rückgabe von Vermögen Jeder, der in Deutschland ein Einkommen hat, zahlt auf das Einkommen Steuern. Bei Selbstständigen nennt sich diese Steuer Einkommenssteuer und wenn die Steuer direkt vom Arbeitgeber an den Staat abgeführt wird, nennt sie sich Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Folglich gilt alles, was über die Einkommenssteuer gesagt wird (mit Ausnahme der Art der Erhebung) auch für die Lohnsteuer. Weiterlesen:
6. Lidl verweigerte Hartz-IV-Betroffenen den Erwerb von Markenprodukten mittels Lebensmittelgutschein
Einem Hartz IV Bezieher aus Kappeln (Schleswig-Holstein) verweigerte der örtliche Discounter in Süderbrarup der Supermarktkette „Lidl“ den Erwerb von Markenprodukte mittels Lebensmittelgutscheine. Der Betroffene hatte die Kassiererin gefragt, ob der Gutschein des Kappelner Jobcenters im Wert von 30 Euro angenommen wird. Diese befragte sogleich den Marktleiter und entgegnete, dass der Lebensmittelgutschein zwar grundsätzlich eingesetzt werden, allerdings keine sogenannten Markenprodukte, sondern nur Lidl-eigene Waren gekauft werden dürfen. Weiterlesen: