Thema: Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung 22.05.11 15:57 (97x) Vergewaltigung
ist ein Verbrechen
... und nicht ein aggressiver Ausdruck von Sexualität. Sie ist eine extreme Form männlicher Machtausübung und Gewalt.
Es handelt sich also um eine sexualisierte Gewalttat, auch wenn keine körperlichen Verletzungen sichtbar sind. Jede Frau hat das Recht, an jedem Punkt einer Begegnung „nein“ zu sagen, an dem sie sich unwohl fühlt. Es gibt kein „zu früh“ und kein „zu spät“.
Die Verantwortung liegt allein beim Täter
Noch immer werden Frauen, die eine Vergewaltigung erleben mussten, zusätzlich mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen belastet. Besonders dann, wenn sie den Täter persönlich kennen, mit ihm verabredet waren oder ihn in die Wohnung eingeladen haben, fühlen sie sich selbst schuldig.
Tatsachen
Frauen reagieren je nach Persönlichkeit ganz unterschiedlich auf eine Vergewaltigung. Manche Frauen sind völlig aufgelöst und verzweifelt, andere wirken ruhig und gelassen. Viele reden kaum über die Tat, weil sie sich schämen und befürchten, dass ihnen nicht geglaubt oder die Schuld für die Tat selbst zugeschrieben wird. Gerade in den Fällen, in denen das Opfer den Täter gut kennt, sind die Opfer unsicher, ob das von ihnen Erlebte tatsächlich Unrecht und eine Straftat ist und welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.
Straftatbestände bei sexueller Gewalt
Die Erweiterung des § 177 StGB hat den Unterschied zwischen ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung abgeschafft. Außerdem gelten nun alle erzwungenen "sexuellen Handlungen" als Vergewaltigung – unabhängig davon, ob sie durch den Ehepartner, bekannte oder fremde Personen verübt worden sind. Unter Strafe stehen der gewaltsame anale, orale und vaginale Geschlechtsverkehr sowie sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper (sowohl das Eindringen in den Körper des Opfers als auch in den des Täters) verbunden sind. Eine besondere Schwere stellt die Tat immer dann dar, wenn sie von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wird.
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/sexuelle-noetigung-vergewaltigung.html-