Liebe Leser/innen,
wie immer am Wochenende eine neue Ausgaben des Newsletters von: "gegen-hartz.de"
1. Bundesfreiwilligendienst Taschengeld-Freibetrag wird für ALG II-Bezieher erhöht
Das anrechnungsfreie Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) soll für Hartz IV Bezieher zum ersten Januar 2012 von 60 auf künftig 175 Euro angehoben werden. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bundesfreiwilligendienst-taschengeld-5095142.php 2. Der Weihnachtsbaum wurde aus den Berechnungsgrundlagen des Hartz IV Regelbedarfs herausgestrichen
Am ersten April diesen Jahres hatte der Vermittlungsausschuss im Bundesrat beschlossen, die Hartz IV Regelleistungen
rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 um ganze fünf Euro zu erhöhen. Was Betroffene wissen aber in der öffentlichen Debatte vielmals verschwiegen wird: Bei Kindern und Jugendlichen wurde keine Anpassung vorgenommen. Sie gingen wie so oft leer aus. Zudem wurde die Position „Weihnachtsbaum“ gestrichen, da diese als nicht existenzssichernd angesehen wird. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-weihnachten-fuer-hartz-iv-betroffene-62974823.php 3. In diesem Jahr gestellte Überprüfungsanträge reichen bis 2010 zurück
Wurden zu wenig Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII vom Amt gezahlt, hat sich die jeweilige Behörde zuungunsten verrechnet oder eine Änderung bei der Einkommensanrechnung die einen höheren Hartz IV Anspruch auslösen würden, nicht beachtet und sind die Bescheide bestandskräftig, so sollten Betroffene noch in diesem Jahr schnellstens einen Überprüfungsantrag stellen. Ein noch in diesem Jahr gestellter Korrektur- oder Überprüfungsantrag kann den Zeitraum bis zum Jahresbeginn 2010 berücksichtigen. Wird ein solcher Antrag allerdings erst im kommenden Jahr 2012 gestellt, so wird nur ein Überprüfungszeitraum von Jahresbeginn 2011 berücksichtigt. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jetzt-einen-ueberpruefungsantrag-stellen-310254321.php 4. Keine Hartz IV Kürzungen bei rechtswidrigen Arbeitsverträgen
Beziehern von Arbeitslosengeld II dürfen keine Hartz IV Leistungen gekürzt werden, wenn der vom Arbeitgeber vorgelegte Arbeitsvertrag unzumutbar und rechtswidrig ist. Das urteilte das Sozialgericht Gießen und gab damit einer Klage eines 45jähriges Mannes aus Wetterrau statt (Aktentzeichen: S 22 AS 869/09). Den ganzen Artikel lesen:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertraege-ablehnbar-509872.html 5. Hartz IV Sanktionen bei verspäteter und unangemessener Bewerbung
Jobcenter dürfen Sanktionen gegenüber Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Leistungen aussprechen, wenn auf „der Leistungsbezieher sich nicht zeitnah genug“ auf ein unterbreitetes Jobangebot bewirbt. Zudem kommen Leistungskürzungen in Frage, wenn ein ALG II Bezieher „in unangemessener Form“ sich auf eine Arbeitsstelle bewirbt. Das urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit dem Aktenzeichen L 19 AS 1870/11 B ER - und - L 19 AS 1871/11 B. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-sanktionen-bei-verspaeteter-bewerbung-908001.html 6. Die Lebenserwartung von Geringverdienern ist deutlich gesunken
Die Lebenserwartung von Geringverdienern ist entgegen dem allgemeinen Trend in Deutschland deutlich gesunken. Während andere Altersstatistiken belegen, dass die Lebenserwartung steigt, sinkt sie bei Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen besonders in den neuen Bundesländern deutlich. Den ganzen Artikel lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/menschen-mit-geringem-einkommen-sterben-frueher-4964331.php 7. Meinung: Hartz IV tötet – Jobcenter-Mitarbeiter Mittäter/innen
Es rauschte heute durch den Blätterwald – die Lebenserwartung ausgegrenzter Schichten
ist innerhalb von zehn Jahren um 2 Jahre (West) und 4 Jahre (Ost) gesunken. Seit 1945 hat es das in Deutschland nicht gegeben (allerdings schon in Grossbritannien durch die Thatcher’ schen Sozialreformen). Dazu bedarf es nicht einmal des um das zwanzigfache grösseren Suizidrisikos beim Leben auf Harz IV, schon die Verelendung durch Hartz IV (inkl. des ausgeuferten Niedriglohnbereiches) genügt. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-toetet-jobcenter-mitarbeiter-mittaeter-3221876.php 8. Achtung: Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto möglich!
Zum Jahresbeginn 2012 fällt der Pfändungsschutz von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen weg, was bedeutet dass von Pfändung bedrohte Girokonten dringend in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto
) umgewandelt werden sollte. Wer bis zum Jahresende dieses nicht erledigt, könnte unter Umständen zum Jahresanfang ohne einen Cent dastehen. Alles zum P-Konto erfahrt ihr auf folgenden Seiten:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-leistungen-bei-kontopfaendung-in-gefahr-467664.php ---
sowie weitere News auf
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