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 Newsletter vom 01. Okt. 2011 (gegen-Hartz.de)

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BeitragThema: Newsletter vom 01. Okt. 2011 (gegen-Hartz.de)   Newsletter vom 01. Okt.  2011 (gegen-Hartz.de) EmptySa 01 Okt 2011, 00:46

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Liebe Leser und Leserinnen,

wie immer zum Wochenende eine neue Ausgabe unseres Newsletters.




1. Wie wurden die Hartz IV Regelleistungen berechnet?

In der aktuellen Debatte um die Hartz IV Regelleistungen von Kinder und Jugendlichen behauptet die Bundesregierung, die Regelbedarf wären angeblich im Zuge der Schaffung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) hinreichend und bedarfsgerecht berechnet worden. Kaum aber in der Öffentlichtkeit ist bekannt, mit welchen Beträgen die Regelleistungen zusammen gerechnet wurden. Wir dokumentieren hiermit einen Auszug des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 24 März 2011 (BGBl. I S. 453). Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wie-wurden-die-hartz-iv-regelleistungen-berechnet-2011.php

2. Hartz IV Zuverdienst-Grenze schreckt ab
Die Zuverdienst-Regelungen bei Hartz IV schrecken Betroffene eher ab, einen 400 Euro Job anzunehmen. Im Gegensatz dazu nehmen immer mehr Menschen einen Mini-Minijob bis zu 160 Euro an. Das ergeht aus einer Statistik des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zuverdienst-grenze-schreckt-ab-62666.php

3. Jeder zweite Berliner ALG II Bezieher muss Wohnkosten anteilig aus dem Hartz IV-Regelsatz bestreiten
In Berlin muss jeder zweite Bezieher von Hartz IV Leistungen die Wohnkosten aus den Arbeitslosengeld II Regelleistungen zu Anteilen selbst bezahlen. Der Grund: Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen des Landes Berlin sind zu gering bemessen. Viele Betroffene haben aus diesem Grund Mietschulden angehäuft. Lesen Sie den ganzen Artikel:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wohnkosten-aus-den-hartz-iv-regelsaetzen-6650.php

4. Keine Hartz IV Kürzung bei sittenwidrigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante
Wie das Sozialgericht in Berlin aktuell urteilte, müssen Bezieher von Hartz IV-Leistungen keine Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante annehmen, wenn die Vergütung als sittenwidrig eingestuft werden kann. Sittenwidrig bedeutet unter anderem, wenn trotz Vollzeittätigkeit der Bruttolohn unter dem der Grundsicherung angesiedelt ist. Im vorliegenden Fall sollte Klägerin für eine 38,5 Vollzeitbeschäftigung gerade einmal 900 Euro Brutto erhalten. Das ist weniger als der Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, wenn Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung vom Lohn abgezogen werden. Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-hartz-iv-kuerzung-bei-sittenwidrigen-jobs-56265.php

5. Deutscher Sozialgerichtstag weist Forderung nach Abschaffung der Sozialgerichte zurück
Die Abschaffung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit, wie sie von den Justizministern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgeschlagen wird, wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. entschieden abgelehnt. Die Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit schadet Sozial- und Rechtsstaat. Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/laender-fordern-abschaffung-der-sozialgerichte-35144.php

6. Hartz IV: Fehlerhaftes Formular zur Frage Einkommen / Ferienarbeit
Das Formular EK (Einkommen) enthält bei der Frage "Ferienarbeit" eine falsche, möglicherweise für Hartz IV Betroffene nachteilige Formulierung (nur Ferien zwischen zwei Schuljahre begünstigt). Der Fehler wurde jetzt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeräumt und soll zum Jahresbeginn korrigiert werden. Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fehlerhaftes-ek-formular-25019.php



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